
Dachfenster-Austausch: Bis 1.200 € Steuerbonus (§35a)
Auf einen Blick
Beim Dachfenster-Austausch können Sie die Handwerkerkosten nach §35a EStG absetzen — bis zu 1.200 € Steuerbonus pro Jahr, ohne Antrag und ohne Energieberater.
- Rechenbeispiel: 2 VELUX-Fenster → 320 € zurück vom Finanzamt
- Nur Lohnkosten zählen — Rechnung muss aufschlüsseln
- Wann §35a statt BAFA oder §35c sinnvoll ist
- Was ich als Dachdecker auf der Rechnung für Sie aufteile
Wichtig vorweg
Ich bin Dachdeckermeister, kein Steuerberater. Was ich hier beschreibe, ist Praxis-Wissen aus hunderten Kundenprojekten in der Region Bremen/Syke. Für Ihre individuelle steuerliche Situation empfehle ich, die konkreten Beträge mit Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein abzustimmen.
„Herr Hendriks, kann ich das von der Steuer absetzen?“ — diese Frage höre ich bei fast jedem Auftrag. Die kurze Antwort: Ja, zumindest den Lohnanteil. Die längere Antwort ist dieser Artikel.
Viele meiner Kunden kennen die BAFA-Förderung oder den Steuerbonus nach §35c EStG. Aber nicht jeder Austausch erfüllt die Voraussetzungen dafür — und manchmal lohnt sich der bürokratische Aufwand auch schlicht nicht. Genau dafür gibt es §35a Abs. 3 EStG: den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Kein Antrag, kein Energieberater, keine U-Wert-Vorgabe. Einfach den Lohnanteil in die Steuererklärung eintragen und fertig.
So funktioniert §35a beim Dachfenster-Austausch
Das Prinzip ist simpel: Sie lassen Ihre alten Dachfenster austauschen, ich schreibe eine Rechnung mit separat ausgewiesenem Lohnanteil, Sie überweisen den Betrag — und in der nächsten Steuererklärung setzen Sie 20 % des Lohnanteils ab. Das Finanzamt zieht diesen Betrag direkt von Ihrer Steuerschuld ab (nicht vom Einkommen, das ist ein wichtiger Unterschied).
Das Maximum liegt bei 1.200 € pro Haushalt und Jahr. Das klingt erstmal nach wenig im Vergleich zur BAFA-Förderung. Aber: Kein Papierkram vorab, keine Wartezeit, und die detaillierten Spielregeln erkläre ich im Wiki-Artikel zu §35a EStG.
Konkretes Rechenbeispiel aus meiner Werkstatt
Letzte Woche habe ich bei einer Familie in Weyhe zwei alte VELUX-Fenster (Baujahr 2004) gegen neue GGU MK06 ausgetauscht. So sah die Rechnung aus:
2× VELUX GGU MK06 0066 inkl. Eindeckrahmen2.200 €Montage (Demontage alt + Einbau neu), 2 Fenster1.100 €Anfahrt80 €Absturzsicherung / Gerüst (hier erforderlich)250 €Entsorgung Altfenster170 €Gesamt brutto3.800 €Davon Lohnanteil (§35a-fähig)1.600 €20 % von 1.600 € = 320 €, die direkt von der Steuerschuld abgehen. Ohne Antrag, ohne Energieberater. Die Rechnung ist so aufgebaut, dass das Finanzamt sofort sieht, was Lohn und was Material ist — darauf achte ich bei jeder Rechnung.
Was auf der Rechnung stehen muss
Ich erlebe es immer wieder, dass Kunden von anderen Handwerkern Rechnungen bekommen, auf denen nur ein Gesamtbetrag steht. Damit geht der Steuerbonus verloren. Was das Finanzamt sehen will:
- Separater Lohnausweis — Arbeitskosten und Materialkosten getrennt aufgeführt
- Anfahrt, Gerüst, Entsorgung als eigene Positionen (zählen zum Lohn)
- USt korrekt ausgewiesen — der Bruttobetrag des Lohnanteils ist maßgeblich
Bei DachfensterONE bekommen Sie die Rechnung immer in diesem Format. Falls Sie eine ältere Rechnung von einem anderen Betrieb haben, auf der der Lohnanteil fehlt: Fragen Sie nach einer korrigierten Rechnung. Die meisten Handwerker stellen das problemlos um.
Drei goldene Regeln — sonst ist der Bonus weg
- Niemals bar zahlen. Klingt banal, passiert aber ständig. Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Wer bar zahlt, verliert den kompletten Steuerbonus — nicht nur auf den Barbetrag, sondern auf die gesamte Maßnahme (BFH-Urteil VI R 14/08). Auch kein „ich überweise die Hälfte und zahle die Hälfte bar“.
- Rechnung mit Lohnausweis aufheben. Sie müssen nichts einreichen, aber das Finanzamt kann die Belege anfordern. Kontoauszug mit der Überweisung ebenfalls aufbewahren.
- Nicht doppelt fördern. Wenn Sie für denselben Fenster-Austausch BAFA-Zuschuss oder §35c EStG nutzen, fällt §35a für diese Maßnahme weg. Pro Fenster nur ein Förderweg.
Wann §35a, wann BAFA, wann §35c?
Die Frage kommt in fast jedem Beratungsgespräch. Meine Faustregel aus der Praxis, kurz:
- Ein bis zwei Fenster: § 35a. Kein Antrag, keine Frist, kein Berater.
- Drei Fenster und mehr, Gebäude älter als zehn Jahre: § 35c rechnen lassen — deckt auch das Material ab.
- Größere Sanierung mit Dämmung: BAFA, aber Antrag vor der Beauftragung.
- Antragsfrist verpasst: § 35a greift auch nachträglich.
Die vollständige Gegenüberstellung mit allen Zahlen, Höchstbeträgen und Voraussetzungen steht im Lexikon unter Handwerkerleistungen steuerlich absetzen (§ 35a EStG) — ich doppele sie hier bewusst nicht.
Die ausführliche Gegenüberstellung mit allen Zahlen finden Sie im Wiki-Artikel zu §35a EStG. Und wer sich für BAFA oder §35c interessiert, dem empfehle ich meinen BAFA-Förderungsguide.
§35a bei konkreten VELUX-Modellen
Ein Punkt, den viele Kunden überrascht: Für §35a ist das Fenstermodell völlig egal. Ob VELUX GGU mit 3-fach ENERGIE (–66), 2-fach THERMO (–70) oder sogar ein Schwingfenster aus Holz (GGL) — der Lohnanteil ist immer absetzbar. Es gibt keine U-Wert-Anforderung, keine technische Voraussetzung am Fenster selbst.
Das ist der große Unterschied zu BAFA und §35c. Wer sich bewusst für die günstigere 2-fach-Verglasung entscheidet (z. B. weil das Dachgeschoss nicht ständig bewohnt wird), bekommt über §35a trotzdem einen Teil der Handwerkerkosten zurück. Bei einem einzelnen VELUX GGU MK06 --70 mit einem Komplettpreis von ca. 1.400 € und rund 700 € Lohnanteil wären das 140 € Steuerermäßigung.
Was ich meinen Kunden rate
Erstens: Immer per Überweisung zahlen. Klingt offensichtlich, aber ich habe schon Kunden erlebt, die für „schnelle Abwicklung“ bar zahlen wollten und damit 300 € Steuerbonus verschenkt haben.
Zweitens: Prüfen, ob BAFA oder §35c nicht besser passen. Bei 3+ Fenstern mit 3-fach-Verglasung ist der BAFA-Zuschuss fast immer höher. Ich rechne das im Beratungsgespräch gerne mit Ihnen durch.
Drittens: Achten Sie auf das Kalenderjahr. Das Finanzamt stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung ab, nicht auf den der Leistung. Wenn wir im Dezember austauschen und Sie erst im Januar überweisen, verschiebt sich der Steuerbonus ins Folgejahr. Manchmal kann man das gezielt nutzen.
Viertens: Auch andere Handwerkerleistungen im selben Jahr zusammenzählen. Bad saniert, Heizung gewartet, Dachfenster getauscht? All das zählt zusammen auf die 6.000 €-Grenze. Wer mehrere Projekte über zwei Kalenderjahrende verteilt, kann unter Umständen in beiden Jahren den Steuerbonus nutzen.
Der Ablauf in der Praxis
- Foto hochladen oder anrufen — Sie schicken mir ein Foto Ihres Dachfensters, ich erstelle einen Festpreis mit aufgeschlüsseltem Lohnanteil.
- Termin und Austausch — Typischerweise dauert der Austausch 3–4 Stunden pro Fenster.
- Rechnung per Überweisung begleichen — Betrag per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Keine Barzahlung.
- Steuererklärung — Lohnanteil in Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“, Zeile 6 eintragen. Fertig.
Den ganzen Prozess vom Foto bis zum eingebauten Fenster beschreibe ich detailliert im Praxis-Guide Dachfenster austauschen 2026.
Häufige Missverständnisse, die ich aufkläre
- „Wir sind verheiratet, also 2× 1.200 €?“ — Nein. Pro Haushalt 1.200 €, egal ob Einzel- oder Zusammenveranlagung.
- „Ich setze die komplette Rechnung ab?“ — Nein. Nur den Lohnanteil. Das Fenster selbst (Material) zählt nicht.
- „Ich habe schon BAFA beantragt — kann ich den Lohnanteil zusätzlich über §35a absetzen?“ — Nein. Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Aber: Wenn Sie dieses Jahr BAFA für drei Dachfenster nutzen und nächstes Jahr den Handwerker fürs Bad beauftragen, geht §35a fürs Bad natürlich separat.
- „Mein Haus ist ein Neubau — geht das trotzdem?“ — Erst ab Bezugsfertigkeit. Wenn Sie bereits eingezogen sind und nachträglich Dachfenster austauschen, ja. Während der Bauphase nein.
Fazit: 320 € ohne Bürokratie — einfach mitnehmen
Der §35a-Steuerbonus ist kein riesiger Betrag — aber er ist praktisch geschenktes Geld. Keine Anträge, keine Wartezeiten, keine U-Wert-Prüfung. Jeder, der einen Handwerker beauftragt und per Überweisung zahlt, kann ihn nutzen. Bei zwei Dachfenstern sind das 320 €. Bei einem größeren Projekt mit energetischer Sanierung lohnt sich aber der Blick auf BAFA oder §35c.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Förderweg für Ihr Projekt der richtige ist: Laden Sie ein Foto Ihres Dachfensters hoch oder rufen Sie mich an. Ich rechne das im Angebots-Gespräch mit Ihnen durch — kostenlos.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation empfehle ich, die konkreten Beträge mit Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein abzustimmen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Steuerbonus bekomme ich beim Dachfenster-Austausch?
20 % des Lohnanteils, maximal 1.200 € pro Jahr und Haushalt. Bei einem typischen Austausch von zwei VELUX-Fenstern mit ca. 1.600 € Lohnanteil sind das 320 €.
Zählen die Kosten für das Fenster selbst auch?
Nein. Nach §35a Abs. 3 EStG sind nur Arbeitskosten absetzbar: Montage, Demontage, Anfahrt, Gerüst und Entsorgung. Das Fenster und der Eindeckrahmen sind Materialkosten und zählen nicht.
Muss ich den Steuerbonus vorher beantragen?
Nein. Kein Antrag, kein Energieberater, keine Vorab-Genehmigung. Sie tragen den Lohnanteil einfach in der Steuererklärung ein (Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“, Zeile 6).
Kann ich §35a und BAFA für denselben Fenster-Austausch kombinieren?
Nein. Pro Maßnahme nur ein Förderweg. Aber: Unterschiedliche Maßnahmen im selben Haushalt können unterschiedlich gefördert werden (z. B. BAFA für Dachfenster, §35a fürs Bad).
Was passiert, wenn ich einen Teil bar bezahle?
Schon eine teilweise Barzahlung führt zum kompletten Verlust der Steuerermäßigung für die gesamte Maßnahme. Immer den vollen Betrag überweisen.
Lohnt sich §35a bei nur einem Dachfenster?
Ja — gerade bei einem einzelnen Fenster ist §35a oft der sinnvollste Weg, weil sich der Aufwand für BAFA (Energieberater, Antrag) nicht rechnet. Bei ca. 700 € Lohnanteil sind das 140 € Steuerbonus ohne jede Bürokratie.
Welche VELUX-Verglasung brauche ich für §35a?
Für §35a gibt es keine U-Wert-Anforderung. Egal ob 2-fach THERMO (–70) oder 3-fach ENERGIE (–66/–67) — der Lohnanteil ist immer absetzbar. Das ist der große Unterschied zu BAFA und §35c.
Bekommt unser Haushalt 2× 1.200 €, weil wir verheiratet sind?
Nein. Der Höchstbetrag von 1.200 € gilt pro Haushalt, unabhängig von der Veranlagungsart. Auch bei Zusammenveranlagung bleibt es bei 1× 1.200 €.