Handwerkerleistungen steuerlich absetzen (§35a EStG)
Auf einen Blick
Nach §35a Abs. 3 EStG können Eigentümer und Mieter 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen direkt von der Einkommensteuer abziehen — maximal 1.200 € pro Jahr und Haushalt.
- Max. 6.000 € Arbeitskosten ansetzbar → bis zu 1.200 € Steuerermäßigung
- Nur Lohn-, Anfahrts- und Maschinenkosten — kein Material
- Unbare Zahlung Pflicht, kein Antrag nötig, kein Energieberater
- Nicht kombinierbar mit BAFA oder §35c für dieselbe Maßnahme
Was regelt §35a Abs. 3 EStG?
§35a Abs. 3 EStG gewährt eine Steuerermäßigung für „die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 € pro Jahr.
Anders als bei der BAFA-Förderung oder dem Steuerbonus nach §35c EStG ist weder ein Antrag noch ein Energieberater erforderlich. Die Steuerermäßigung wird direkt über die jährliche Steuererklärung geltend gemacht.
Voraussetzungen im Detail
Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
- Ordnungsgemäße Rechnung — Der Lohnanteil (Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenkosten) muss separat ausgewiesen sein. Pauschalrechnungen ohne Lohnaufteilung werden nicht anerkannt.
- Unbare Zahlung — Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Barzahlung führt zum kompletten Verlust der Steuerermäßigung, selbst wenn eine korrekte Rechnung vorliegt (BFH-Urteil vom 20.11.2008, VI R 14/08).
- Selbstgenutzte Immobilie — Eigentümer oder Mieter, die die Wohnung selbst bewohnen. Vermietete Objekte fallen unter Werbungskosten (§9 EStG), nicht unter §35a.
- Kein Neubau — Die Wohnung muss bereits bezugsfertig sein. Erst ab Einzug gelten Handwerkerarbeiten als Erhaltungsmaßnahmen.
Was ist absetzbar — und was nicht?
| Kostenart | Absetzbar? | Erläuterung |
|---|---|---|
| Lohn-/Arbeitskosten | ✓ | Kernbestandteil der absetzbaren Aufwendungen |
| Anfahrtskosten | ✓ | Zählen vollständig zu den Arbeitskosten |
| Maschinenkosten (Absturzsicherung, Gerüst) | ✓ | Gelten als Nebenleistung der Handwerkerleistung |
| Entsorgung (als Nebenleistung) | ✓ | Z. B. Demontage + Abtransport alter Dachfenster |
| Geringwertiges Verbrauchsmaterial | ✓ | Dichtband, Schrauben, Bauschaum etc. |
| Umsatzsteuer auf obige Posten | ✓ | Bruttobetrag der Arbeitskosten ist maßgeblich |
| Materialkosten (Fenster, Eindeckrahmen) | ✗ | Warenlieferungen sind ausdrücklich ausgenommen |
| Gutachterkosten | ✗ | Keine Handwerkerleistung nach Abs. 3 (ggf. als haushaltsnahe Dienstleistung nach Abs. 2) |
| Reine Warenlieferungen ohne Einbau | ✗ | Ohne handwerkliche Tätigkeit kein Abzug |
Höchstbeträge und Berechnung
Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der absetzbaren Arbeitskosten. Der Maximalbetrag von 1.200 € ergibt sich aus 20 % von 6.000 € ansetzbaren Kosten.
Wichtig: Der Betrag gilt pro Haushalt und Jahr, nicht pro Person. Auch bei Zusammenveranlagung (Ehepartner) bleibt es bei 1.200 € insgesamt. Leben mehrere Personen in einer Wohnung, wird der Höchstbetrag nur einmal gewährt.
Rechenbeispiel: Zwei Dachfenster austauschen
Ein typisches Szenario beim Dachfenster-Austausch:
Gesamtrechnung (2× VELUX GGU MK06 inkl. Montage)3.800 €Davon Material (Fenster + Eindeckrahmen)2.200 €Davon Lohnanteil (Montage, Anfahrt, Gerüst, Entsorgung)1.600 €20 % von 1.600 €320 € SteuerermäßigungDiese 320 € werden direkt von der Steuerschuld abgezogen — nicht vom zu versteuernden Einkommen. Der Steuervorteil wirkt also unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
Eintragung in der Steuererklärung
Die Handwerkerkosten werden in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eingetragen:
- Zeile 6: Rechnungsbetrag (brutto) und darin enthaltener Lohnanteil
- Belege (Rechnung + Kontoauszug/Überweisungsbeleg) müssen aufbewahrt, aber nicht eingereicht werden
- Das Finanzamt kann die Belege im Rahmen einer Nachprüfung anfordern
Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Die Steuerermäßigung wird automatisch bei der Veranlagung berücksichtigt.
Abgrenzung: §35a vs. §35c vs. BAFA
Für energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Dachfenster-Austausch existieren drei Förderwege. Pro Maßnahme darf nur ein Weg genutzt werden (Doppelförderungsverbot).
| Kriterium | §35a Abs. 3 EStG | §35c EStG | BAFA BEG EM |
|---|---|---|---|
| Maximale Ersparnis | 1.200 €/Jahr | 40.000 € über 3 Jahre | 15 % der Kosten (iSFP-Bonus +5 PP erst ab 30.000 € Volumen) |
| Absetzbare Kosten | Nur Lohnanteil | Lohn + Material | Lohn + Material |
| Gebäudealter | Egal (ab Bezugsfertigkeit) | Über 10 Jahre | Egal |
| U-Wert-Anforderung | Keine | Uw ≤ 1,0 (Dachfenster, ESanMV) | Uw ≤ 1,0 |
| Energieberater nötig? | Nein | Nein (Einzelmaßn.) | Ja (für iSFP) |
| Antrag vor Maßnahme? | Nein | Nein | Ja (Pflicht) |
| Auszahlung | Über Steuererklärung | Über Steuererklärung | Direkter Zuschuss |
Wann ist §35a die beste Wahl?
§35a Abs. 3 EStG ist besonders sinnvoll in folgenden Situationen:
- Gebäude jünger als 10 Jahre — §35c EStG setzt ein Gebäudealter von über 10 Jahren voraus. Bei jüngeren Gebäuden bleibt §35a der einzige steuerliche Förderweg.
- BAFA-Antragsfrist verpasst — Wer vor Auftragsvergabe keinen BAFA-Antrag gestellt hat, verliert den Zuschussanspruch. §35a greift nachträglich.
- Kleiner Umfang (1–2 Fenster) — Der Aufwand für einen Energieberater und BAFA-Antrag lohnt sich häufig nicht. §35a ist formlos über die Steuererklärung nutzbar. Ein durchgerechnetes Beispiel dazu steht im Beitrag Steuerbonus beim Dachfenster-Austausch.
- Fenster erfüllen Uw ≤ 1,0 nicht — Z. B. bei 2-fach-Verglasung (VELUX --70 mit Uw 1,3). BAFA und §35c setzen Mindest-U-Werte voraus, §35a nicht.
Detaillierte Informationen zur BAFA-Förderung und zum Steuerbonus §35c finden sich im Ratgeber zur Dachfenster-Förderung 2026.
Häufige Fehler beim Absetzen von Handwerkerleistungen
- Barzahlung — Selbst mit korrekter Rechnung: Barzahlung führt zum kompletten Verlust der Steuerermäßigung. Kein Ermessensspielraum des Finanzamts.
- Fehlender Lohnausweis — Rechnung ohne separaten Lohnanteil wird nicht anerkannt. Gegebenenfalls nachträglich beim Handwerker anfordern.
- Materialkosten angesetzt — Wer den Gesamtrechnungsbetrag statt nur den Lohnanteil einträgt, riskiert eine Nachprüfung.
- Doppelförderung — BAFA-Zuschuss und §35a für dieselbe Maßnahme sind nicht kombinierbar. Das gilt auch für §35c.
- Neubau-Maßnahmen — Arbeiten vor Bezugsfertigkeit fallen nicht unter §35a.
- Doppelter Betrag bei Ehepaaren — Ein häufiger Irrtum: Bei Zusammenveranlagung stehen nicht 2× 1.200 € zu, sondern nur 1× 1.200 € pro Haushalt.
Sonderfall Mietwohnung
Auch Mieter können §35a nutzen, wenn sie selbst Handwerkerleistungen in Auftrag geben (z. B. Badezimmer-Renovierung). Darüber hinaus kann auch der Lohnanteil aus der Nebenkostenabrechnung abgesetzt werden, sofern der Vermieter die Kosten aufschlüsselt und eine Bescheinigung ausstellt.
Für Dachfenster in Mietwohnungen ist dies in der Praxis selten relevant, da der Vermieter den Austausch typischerweise selbst beauftragt und über Werbungskosten abrechnet.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- §35a Abs. 3 EStG — Einkommensteuergesetz
- BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (IV C 8 – S 2296-b/07/10003:008) — Anwendung des §35a
- BFH-Urteil vom 20.11.2008, VI R 14/08 — Barzahlungsverbot
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die individuelle Situation sollte ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultiert werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kann ich für Handwerkerleistungen maximal absetzen?
Maximal 20 % von 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr, also bis zu 1.200 € Steuerermäßigung. Der Betrag gilt pro Haushalt, nicht pro Person.
Kann ich Materialkosten für Dachfenster steuerlich absetzen?
Nein. Nach §35a Abs. 3 EStG sind nur Arbeitskosten (Lohn, Anfahrt, Gerüst, Entsorgung) absetzbar, keine Materialkosten wie Fenster oder Eindeckrahmen.
Muss ich den Beleg beim Finanzamt einreichen?
Nein. Die Rechnung und der Zahlungsnachweis müssen aufbewahrt, aber nicht proaktiv eingereicht werden. Das Finanzamt kann sie bei Bedarf anfordern.
Was passiert, wenn ich bar bezahle?
Barzahlung führt zum kompletten Verlust der Steuerermäßigung — unabhängig davon, ob eine korrekte Rechnung vorliegt (BFH v. 20.11.2008, VI R 14/08). Es muss per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt werden.
Kann ich §35a und BAFA-Förderung kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Pro Dachfenster-Austausch muss man sich für einen Förderweg entscheiden: §35a, §35c oder BAFA. Verschiedene Maßnahmen im selben Haushalt können aber unterschiedlich gefördert werden.
Gilt die Steuerermäßigung auch für Mieter?
Ja. Mieter können selbst beauftragte Handwerkerleistungen sowie den Lohnanteil aus der Nebenkostenabrechnung absetzen, sofern der Vermieter diesen separat ausweist.
Brauche ich einen Energieberater für §35a?
Nein. Im Gegensatz zu BAFA und teilweise §35c ist für §35a kein Energieberater, kein U-Wert-Nachweis und kein vorheriger Antrag erforderlich.
In welcher Zeile trage ich Handwerkerleistungen in der Steuererklärung ein?
In der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“, Zeile 6. Dort werden sowohl der Rechnungsbetrag als auch der enthaltene Lohnanteil eingetragen.