iSFP: Individueller Sanierungsfahrplan — was er 2026 bringt
Auf einen Blick
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein gefördertes Beratungsdokument — und seit dem 21. Juli 2026 rechnet sich der daran hängende BAFA-Bonus anders als vorher. Für einen reinen Dachfenster-Tausch bringt er meist nichts mehr.
- iSFP-Bonus setzt jetzt 30.000 Euro Mindestinvestition voraus
- Der Bonus gilt nur auf den Teil oberhalb von 30.000 Euro
- Der eigentliche Hebel ist die Verdopplung der förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro
- Die Beratung selbst wird mit 50 % bezuschusst, max. 650 Euro beim Ein-/Zweifamilienhaus
Bis Mitte 2026 war die Rechnung einfach: 15 Prozent BAFA-Zuschuss auf den Fenstertausch, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Diese Faustformel steht noch in vielen Ratgebern — auch in unseren älteren Artikeln — und sie stimmt in dieser Form nicht mehr.
Mit der neuen Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026, in Kraft seit dem 21. Juli 2026, hat der Bund den iSFP-Bonus an zwei Bedingungen geknüpft, die für kleine Maßnahmen alles ändern. Wer gerade über vier neue Dachfenster nachdenkt, sollte diesen Artikel lesen, bevor er einen Energieberater beauftragt.
Was ein iSFP überhaupt ist
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein Förderprogramm, sondern ein Beratungsdokument. Ein Energieberater nimmt Ihr Gebäude auf und legt eine Reihenfolge fest, in der die energetischen Maßnahmen sinnvoll aufeinander aufbauen — Dach, Fassade, Fenster, Heizung — mit Kosten, Einsparungen und einem Zeithorizont.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie zur Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude vom 31. Mai 2023, geändert am 6. August 2024. Zuständig ist das BAFA.
Erstellen darf ihn nicht jeder: Der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena in der Rubrik Wohngebäude geführt sein. Als Dachdeckerbetrieb dürfen und wollen wir das nicht — wir bauen ein, wir beraten nicht energetisch.
Was die Beratung kostet — und was das BAFA dazugibt
Bezuschusst werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt auf:
- 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzlich einmalig 250 Euro pro Wohnungseigentümergemeinschaft für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung
Wichtig, weil es sich hartnäckig anders hält: Die früheren 80 Prozent gibt es nicht mehr. Die Absenkung auf 50 Prozent gilt für alle Anträge, die seit dem 7. August 2024 beim BAFA eingehen.
Und ein zweiter Punkt, der ständig verwechselt wird: Die 650 beziehungsweise 850 Euro sind der Deckel für den Beratungszuschuss. Sie haben mit der Höhe des iSFP-Bonus in der Sanierungsförderung nichts zu tun.
Der iSFP-Bonus — und was sich am 21. Juli 2026 geändert hat
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), liegt der Basisfördersatz für Maßnahmen an der Gebäudehülle — dazu zählen Fenster und Dachflächenfenster — bei 15 Prozent. Der iSFP-Bonus bringt 5 Prozentpunkte obendrauf.
Neu sind seit dem 21. Juli 2026 zwei Bedingungen, und beide haben es in sich:
- Die Maßnahme muss innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto umgesetzt werden.
- Der Bonus gilt nur für die förderfähigen Ausgaben, die die Höchstgrenze ohne iSFP übersteigen — beim Einfamilienhaus also nur für den Anteil oberhalb von 30.000 Euro.
Was das konkret bedeutet, sieht man am besten in Zahlen. Alle Beispiele: Einfamilienhaus, erste Wohneinheit, Maßnahme an der Gebäudehülle.
| Investition (brutto) | Förderfähig | Basis 15 % | iSFP-Bonus 5 % | Zuschuss gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 12.000 € (ca. 6 Dachfenster) | 12.000 € | 1.800 € | 0 € — Mindestvolumen nicht erreicht | <strong>1.800 €</strong> |
| 30.000 € | 30.000 € | 4.500 € | 0 € — nichts oberhalb der Grenze | <strong>4.500 €</strong> |
| 45.000 € | 45.000 € | 6.750 € | 750 € (5 % auf 15.000 €) | <strong>7.500 €</strong> |
| 60.000 € | 60.000 € | 9.000 € | 1.500 € (5 % auf 30.000 €) | <strong>10.500 €</strong> |
Der entscheidende Vergleich steht nicht in der Tabelle: Dieselbe Investition von 60.000 Euro ohne iSFP bekommt nur 15 Prozent auf die Höchstgrenze von 30.000 Euro — also 4.500 Euro. Mit iSFP sind es 10.500 Euro.
Der wahre Hebel des iSFP liegt also nicht in den fünf Prozentpunkten, sondern in der Verdopplung der förderfähigen Höchstbeträge. Diese liegen pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei:
| Wohneinheit | Höchstbetrag ohne iSFP | Höchstbetrag mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 15.000 € |
Lohnt sich ein iSFP für Dachfenster überhaupt noch?
Ehrliche Antwort in zwei Teilen.
Für einen reinen Fenstertausch: nein. Ein typischer Auftrag bei uns liegt zwischen einem und sechs Fenstern, brutto grob zwischen 1.400 und 2.400 Euro pro Fenster im 1:1-Tausch. Selbst sechs Fenster kommen selten an die 30.000 Euro heran. Der iSFP kostet dann Geld und Zeit und ändert am Zuschuss nichts. Sie bekommen Ihre 15 Prozent auch ohne ihn.
Für eine größere Sanierung: ja, und zwar deutlich. Wenn Dachdämmung, Fassade und Fenster in einem Zug angegangen werden, sind 45.000 oder 60.000 Euro schnell erreicht — und dann ist der iSFP mehrere tausend Euro wert. Nicht wegen des Bonus, sondern wegen der angehobenen Obergrenze.
Ein Zwischenweg, den wir Kunden häufig vorschlagen: Der iSFP ist 15 Jahre lang bonusfähig. Wer ohnehin weiß, dass in den nächsten Jahren mehr ansteht, kann ihn jetzt erstellen lassen, die Fenster zunächst mit 15 Prozent fördern und den Bonus später mitnehmen, wenn das größere Paket dran ist. Rechnen sollte das aber der Energieberater durch, nicht wir.
Reihenfolge und Fristen
Die Richtlinie ist an dieser Stelle unmissverständlich: Bereits bei der Antragstellung muss der iSFP vorliegen. Nachreichen geht nicht.
Die praktische Reihenfolge sieht damit so aus:
- Energieberater aus der dena-Expertenliste beauftragen, EBW-Zuschuss beantragen
- iSFP erstellen lassen — und die EBW-Förderung bis zum Bescheid und zur Auszahlung durchziehen (das wird beim späteren Verwendungsnachweis verlangt)
- Angebote einholen, Uw-Werte prüfen lassen
- BEG-EM-Antrag stellen — vor der Auftragsvergabe
- Erst nach der Zusage beauftragen und bauen
- Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung
Eine Übergangsregel gibt es für ältere Unterlagen: EBW-geförderte Beratungsberichte aus dem Zeitraum 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2020, die noch nicht als iSFP erstellt wurden, sind ebenfalls bonusfähig. Wer damals eine Energieberatung hatte, sollte in den Ordner schauen.
Was das Dachfenster technisch erfüllen muss
Die Technischen Mindestanforderungen der BEG EM unterscheiden zwischen senkrechten und geneigten Fenstern — ein Punkt, der in vielen Übersichten untergeht:
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
- Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,0 W/(m²K)
- Glasdächer 1,6 · Lichtkuppeln 1,5 · Außentüren 1,3
Für Dachfenster heißt das in der Praxis: 3-fach-Verglasung, bei VELUX die Pakete --84 (Uw 1,0, unsere meistverkaufte Verglasung), --66 (Uw 1,0), --62 (Uw 0,92) und --67 (Uw 0,83). Eine 2-fach-Verglasung (--70) erfüllt die Anforderung nicht. Nicht förderfähig ist das Hitzeschutzpaket --69: Es liegt laut VELUX-Datenblatt bei Uw 1,1 und reißt damit die Grenze von 1,0. Und weil der Uw vom Rahmen-Glas-Verhältnis abhängt, also von der Fenstergröße, lassen Sie sich den Wert für Ihre konkrete Größe vor der Bestellung schriftlich geben. Was die Codes im Einzelnen bedeuten, steht in Verglasungsarten bei Dachfenstern, die Systematik hinter dem Kennwert in U-Wert bei Dachfenstern.
Nicht verwechseln: Das ist die Förderanforderung. Die gesetzliche Mindestanforderung beim Austausch liegt niedriger — Anlage 7 des Gebäudemodernisierungsgesetzes nennt für Dachflächenfenster Uw 1,4. Siehe GEG wird GModG: Was beim Dachfenster gilt.
Die Alternative: Steuerbonus nach § 35c EStG
Wer den BAFA-Weg nicht gehen will — etwa weil der Antrag vergessen wurde — hat den steuerlichen Weg. § 35c EStG fördert energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum über drei Jahre:
- Jahr des Abschlusses und Folgejahr: je 7 %, höchstens je 14.000 Euro
- Drittes Jahr: 6 %, höchstens 12.000 Euro
- Insgesamt höchstens 40.000 Euro je Objekt
- Voraussetzung: Gebäude älter als zehn Jahre, zu eigenen Wohnzwecken genutzt
Einen iSFP-Bonus gibt es hier nicht. Was es gibt, ist eine Sonderregel für die Beratungskosten: Nach § 35c Abs. 1 Satz 4 EStG verringert sich die Steuer um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater, wenn dieser die Maßnahme planerisch begleitet oder beaufsichtigt hat.
Zur Kombination: BEG-Zuschuss und § 35c sind für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Für unterschiedliche Maßnahmen dürfen Sie kombinieren — also etwa die Dachdämmung über BAFA und die Fenster über die Steuer. Auch § 35a und § 35c schließen sich gegenseitig aus; wann welcher Weg passt, steht in Handwerkerleistungen absetzen nach § 35a.
Wie wir das mit Kunden handhaben
Wir erstellen keine iSFP und rechnen keine Förderung ab — dafür fehlt uns die Zulassung, und ehrlich gesagt auch die Neigung. Was wir liefern, ist das, was der Energieberater und das BAFA von uns brauchen: ein Angebot mit sauber ausgewiesenen Positionen, die Uw-Werte der konkreten Fenster und am Ende eine Rechnung, auf der der Lohnanteil getrennt steht.
Was wir Kunden regelmäßig sagen: Wenn es bei den Fenstern bleibt, sparen Sie sich den Energieberater und nehmen die 15 Prozent mit — oder gleich den Steuerweg, der ohne Antragsfrist auskommt. Wenn das Dach ohnehin dran ist, holen Sie den Berater, bevor irgendetwas beauftragt wird. Die Reihenfolge ist der Teil, an dem die meisten scheitern.
Den Überblick über die BAFA-Förderung insgesamt finden Sie unter BAFA-Förderung für Dachfenster. Und was ein Tausch bei Ihnen konkret kostet, rechnen Sie am schnellsten selbst aus: Festpreis online berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein gefördertes Beratungsdokument, in dem ein Energieberater die energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude in eine sinnvolle Reihenfolge bringt — mit Kosten, Einsparungen und Zeithorizont. Erstellen dürfen ihn nur Berater aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena.
Wie hoch ist der Zuschuss zur Energieberatung?
50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Die früheren 80 Prozent gelten für Anträge seit dem 7.8.2024 nicht mehr.
Bringt der iSFP-Bonus bei einem Dachfenster-Austausch noch etwas?
In der Regel nicht. Seit dem 21.7.2026 setzt der Bonus ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro voraus und gilt nur für den Anteil oberhalb dieser Grenze. Ein typischer Fenstertausch bleibt darunter und erhält die 15 Prozent Basisförderung auch ohne iSFP.
Wann lohnt sich der iSFP dann?
Bei größeren Sanierungen. Der eigentliche Vorteil ist nicht der Bonus, sondern die Verdopplung der förderfähigen Höchstbeträge von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Bei 60.000 Euro Investition sind das 10.500 Euro Zuschuss statt 4.500 Euro.
Muss der iSFP vor dem Förderantrag fertig sein?
Ja. Die Richtlinie verlangt ausdrücklich, dass der iSFP bereits bei der Antragstellung vorliegt. Nachreichen ist nicht möglich. Der Bonus bleibt danach 15 Jahre lang nutzbar.
Welchen U-Wert muss ein Dachfenster für die BAFA-Förderung erreichen?
Uw höchstens 1,0 W/(m²K). Für senkrechte Fenster gilt der strengere Wert 0,95. In der Praxis bedeutet das 3-fach-Verglasung — bei VELUX die Pakete --84 (Uw 1,0), --66 (Uw 1,0), --62 (Uw 0,92) und --67 (Uw 0,83). Das Hitzeschutzpaket --69 liegt bei Uw 1,1 und ist nicht förderfähig. Weil der Uw von der Fenstergröße abhängt, den Wert für Ihre konkrete Größe vor der Bestellung bestätigen lassen.
Kann ich BAFA-Zuschuss und §35c EStG kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für unterschiedliche Maßnahmen ist die Kombination ausdrücklich zulässig — etwa Dachdämmung über die BEG und Fenster über die Steuer. Auch § 35a und § 35c schließen einander aus.