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Recht & Normen

GEG wird GModG: Was beim Dachfenster gilt

17. August 2026
7 Min. Lesezeit

Wer 2026 nach den gesetzlichen Anforderungen an Dachfenster sucht, stößt auf ein Problem: Die halbe Fachliteratur zitiert noch das Gebäudeenergiegesetz und § 48. Beides gibt es in dieser Form nicht mehr.

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, amtlich „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“, Abkürzung GModG. Es ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft und ersetzt das GEG. Damit setzt sich die Reihe fort: Bis Ende Oktober 2020 galt die Energieeinsparverordnung (EnEV), ab 1. November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG), seit dem 29. Juli 2026 das GModG. Auf gesetze-im-internet.de führt der alte Link zwar noch zum Gesetz, aber § 48 steht dort inzwischen als „(weggefallen)“.

Die gute Nachricht für Hausbesitzer: An den Zahlen, die beim Fenstertausch zählen, hat sich nichts geändert. Nur die Fundstellen sind neu.

Was jetzt wo steht

ThemaFrüher (GEG)Jetzt (GModG)
Anforderungen bei Änderung an bestehenden Gebäuden§ 48§ 36
Nachrüstpflichten bei bestehenden Gebäuden§ 47§ 35 („Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes“)
Höchstwerte der WärmedurchgangskoeffizientenAnlage 7Anlage 7 (unverändert)

Das GModG tritt gestaffelt in Kraft. Der Teil, der uns hier interessiert — die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz im Bestand — gilt seit dem 29. Juli 2026. Weitere Artikel des Gesetzes greifen erst 2027, 2028 und 2030; die betreffen Nachweisführung, Nichtwohngebäude und Nullemissionsgebäude, nicht den Dachfenstertausch im Einfamilienhaus.

Anlage 7: die Grenzwerte im Original

Anlage 7 listet die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für den Fall, dass Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden. Für Fenster stehen dort drei Zeilen, und der Unterschied zwischen ihnen wird ständig übersehen:

ZeileBauteilWohngebäudeNichtwohngebäude (12–19 °C)
2aFenster, FenstertürenUw 1,3 W/(m²K)Uw 1,9
2bDachflächenfensterUw 1,4 W/(m²K)Uw 1,9
2cnur Ersatz der VerglasungUg 1,1 W/(m²K)Ug 1,1
2dVorhangfassadenUc 1,5 W/(m²K)Uc 1,9
2eGlasdächerUw/Ug 2,0 W/(m²K)2,7

Merken Sie sich Zeile 2b. Für Dachflächenfenster gilt 1,4 — nicht 1,3. Der strengere Wert 1,3 betrifft senkrechte Fenster in der Fassade. Wer im Netz liest, sein neues Dachfenster müsse 1,3 erreichen, hat eine Quelle erwischt, die die beiden Zeilen verwechselt.

Zeile 2c ist der Sonderfall, den wir selten sehen: Wenn ausschließlich das Glaspaket getauscht wird und Rahmen und Flügel bleiben, gilt nicht der Uw des Gesamtfensters, sondern der Ug der Verglasung mit 1,1. Wann das überhaupt in Frage kommt, steht in Kondenswasser zwischen den Scheiben.

Was der Kennwert überhaupt beschreibt, erklärt U-Wert bei Dachfenstern.

Wann die Anforderung greift — und wann nicht

§ 36 GModG knüpft die Anforderung daran, dass Außenbauteile im Sinne der Anlage 7 „erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden“. Ein Fenstertausch fällt also darunter, eine reine Reparatur nicht.

Dazu kommt eine Bagatellgrenze, die in vielen Ratgebern falsch herum wiedergegeben wird. Der Gesetzestext lautet sinngemäß: Ausgenommen sind Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen.

Zwei Dinge daran sind wichtig. Erstens: Die 10 Prozent sind eine Freistellung, keine Auslöseschwelle — wer wenig tauscht, ist raus, nicht drin. Zweitens: Bezugsgröße ist die Bauteilgruppe, nicht die Fensterfläche einer Himmelsrichtung oder eines Raums.

Praktisch spielt das ohnehin kaum eine Rolle, und das sagen wir Kunden auch so: Jedes aktuelle 3-fach-Fenster liegt bei Uw 1,0 und unterschreitet die 1,4 deutlich. Sie müssten sich schon bewusst ein 2-fach-Fenster besorgen, um in die Nähe der Grenze zu kommen — und selbst das VELUX-Austauschfenster mit THERMO-AUSTAUSCH-Verglasung schafft 1,4 exakt.

Es gibt keine Austauschpflicht für Dachfenster

Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, meistens nach einem Zeitungsartikel über Sanierungspflichten. Die Antwort ist klar: Nein.

§ 35 GModG („Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes“) verpflichtet Eigentümer zur Dämmung der obersten Geschossdecke, mit Ausnahmen bei technisch begrenzter Dämmschichtdicke und für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser nach Eigentümerwechsel. Fenster kommen in diesem Paragrafen nicht vor.

Ihr altes Dachfenster darf also stehen bleiben, so lange Sie wollen. Die Anforderungen greifen erst in dem Moment, in dem Sie sich freiwillig für einen Tausch entscheiden. Ob sich das rechnet, ist eine wirtschaftliche Frage, keine juristische — Anhaltspunkte dazu in reparieren oder austauschen.

Gesetzliche Pflicht ist nicht Förderanforderung

Die zweite regelmäßige Verwechslung. Es gibt drei verschiedene Uw-Schwellen, und sie haben nichts miteinander zu tun:

RegelwerkDachflächenfensterSenkrechte FensterRechtsfolge
GModG Anlage 7Uw ≤ 1,4Uw ≤ 1,3Pflicht beim Tausch
BEG EM (BAFA), Technische MindestanforderungenUw ≤ 1,0Uw ≤ 0,95Voraussetzung für den Zuschuss
§ 35c EStGUw ≤ 1,0Uw ≤ 0,95Voraussetzung für den Steuerbonus

Ein Fenster mit Uw 1,2 wäre also gesetzlich zulässig, bekäme aber weder BAFA-Zuschuss noch Steuerbonus. Deshalb bauen wir im Austausch praktisch ausschließlich 3-fach-Verglasung ein — bei VELUX vor allem die Pakete --84 (Uw 1,0, unsere meistverkaufte Verglasung), --66 (Uw 1,0), --62 (Uw 0,92) und --67 (Uw 0,83). Nicht förderfähig ist das Hitzeschutzpaket --69: Es liegt laut VELUX-Datenblatt bei Uw 1,1 und reißt damit die Grenze von 1,0. Und weil der Uw vom Rahmen-Glas-Verhältnis abhängt, also von der Fenstergröße, lassen Sie sich den Wert für Ihre konkrete Größe vor der Bestellung schriftlich geben. Die 2-fach-Variante --70 liegt bei 1,3 und ist damit zwar GModG-konform, aber nicht förderfähig.

Was die Förderung angeht, hat sich 2026 mehr geändert als beim Gesetz: Der iSFP-Bonus greift seit dem 21. Juli 2026 erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen. Details in BAFA-Förderung für Dachfenster und iSFP: was er 2026 bringt.

Was das für Ihren Tausch bedeutet

Zusammengefasst in vier Sätzen, wie wir es am Telefon erklären:

  1. Sie müssen nichts tauschen. Es gibt keine Frist und keine Pflicht für Dachfenster.
  2. Wenn Sie tauschen, muss das neue Fenster Uw 1,4 oder besser erreichen. Das schafft jedes aktuelle Serienfenster ohne Nachdenken.
  3. Wenn Sie Förderung wollen, brauchen Sie Uw 1,0 — also 3-fach-Verglasung.
  4. Den Nachweis liefert das Angebot beziehungsweise die Rechnung mit der konkreten Fensterbezeichnung. Ein separates Zertifikat ist beim Standard-Austausch nicht nötig.

Ausnahmen vom Wärmeschutz kann es bei Baudenkmälern geben — das entscheidet aber die Denkmalschutzbehörde, nicht das GModG. Was dafür gilt, steht in Baugenehmigung und Nachbarrecht in Bremen und Niedersachsen.

Und wenn Sie einfach wissen wollen, was Ihr Tausch kostet: Festpreis online berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das GEG 2026 noch?

Nein. Das Gebäudeenergiegesetz wurde am 10.07.2026 vom Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, das seit dem 29.07.2026 in Kraft ist. Die Anforderungen bei Änderungen an bestehenden Gebäuden stehen jetzt in § 36 statt in § 48; § 48 ist „weggefallen“.

Welchen U-Wert muss ein neues Dachfenster erreichen?

Anlage 7 GModG, Zeile 2b: Uw höchstens 1,4 W/(m²K) bei Wohngebäuden. Der oft genannte Wert 1,3 gilt nach Zeile 2a für senkrechte Fenster, nicht für Dachflächenfenster.

Gibt es eine Austauschpflicht für Dachfenster?

Nein. Die Nachrüstpflichten nach § 35 GModG betreffen die Dämmung der obersten Geschossdecke; Fenster werden dort nicht genannt. Die Anforderungen greifen erst, wenn Sie freiwillig tauschen.

Was besagt die 10-Prozent-Regel?

Sie ist eine Freistellung, keine Auslöseschwelle: Ausgenommen sind Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen. Wer wenig tauscht, ist also von der Anforderung befreit.

Was gilt, wenn nur die Scheibe getauscht wird?

Dann greift Anlage 7 Zeile 2c: Maßgeblich ist der Ug-Wert der Verglasung mit höchstens 1,1 W/(m²K), nicht der Uw des Gesamtfensters.

Reicht ein GModG-konformes Fenster für die BAFA-Förderung?

Nein. Das Gesetz verlangt für Dachflächenfenster Uw 1,4, die BAFA-Förderung dagegen Uw ≤ 1,0. In der Praxis bedeutet das 3-fach-Verglasung — bei VELUX die Glascodes --84, --66, --62 oder --67. Das 3-fach-Hitzeschutzpaket --69 liegt mit Uw 1,1 darüber und fällt heraus.

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